Du suchst einen Begriffe zum Südtiroler Landtag, der in unserem Landtags - A bis Z nicht zu finden ist? Dann schick uns deinen Begriff, mit einer kurzen Begründung, weshalb dieser Begriff in unser Lexikon sollten. Nutze dazu einfach dieses Formular:

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Der Südtiroler Landtag von A bis Z
Der Südtiroler Landtag von A bis Z
Wissenswertes, Interessantes, Lehrreiches - der Südtiroler Landtag
Was ist eine Koalition? Wer stellt gegen wen einen Misstrauensantrag und warum? Hat die Geschäftsordnung etwas mit dem Aufräumen und Ordnung-Schaffen im Laden um die Ecke zu tun? Wie läuft eine geheime Abstimmung ab? Stille Post? Gesetzesentwürfe: Da werden doch nicht etwa Entwürfe oder Skizzen gezeichnet?
Der Südtiroler Landtag ist und bleibt ein Rätsel? Nein!

Wir wollen hier zu all diesen und noch vielen anderen ungewöhnlichen und oft etwas technischen Begriffen Klarheit schaffen. Klicke einfach links im Alphabet auf einen Buchstaben und du findest jede Menge Erklärungen.

Und solltest du über einen Begriff Bescheid wissen wollen, den du dort nicht findest, so trage diesen links ins Formular ein und schicke uns diesen einfach zu. Wenn es ein interessanter Begriff ist, dann nehmen wir diesen gern in unser „Landtags-A bis Z“ auf.
Volksabstimmung
Die Volksabstimmung ist, so wie das Volksbegehren, eine Ausdrucksform der sogenannten „Direkten Demokratie“. Bei einer Volksabstimmung sind alle Bürgerinnen und Bürger, die für die Wahl des Südtiroler Landtages wahlberechtigt sind, dazu aufgerufen, direkt mit ihrer Stimme zu entscheiden, ob ein Landesgesetz ganz oder teilweise aufgehoben (aufhebende Volksabstimmung) oder ein bestimmter Gesetzesvorschlag zum Gesetz erhoben werden soll (gesetzeseinführende Volksabstimmung). Der Landtag kann auch die Anberaumung einer beratenden Volksbefragung zu einem Gesetzentwurf beschließen, bevor dieser endgültig verabschiedet wird.